Vertriebspotenzial vorhanden, formale Voraussetzung fehlt – wir bleiben in Verbindung!
Du überzeugst mit Persönlichkeit und Vertriebsenergie – aber der §34i fehlt noch? Kein Grund, den Kontakt abbrechen zu lassen. Wir sehen dein Potenzial und deine Motivation! Bleib mit uns in Verbindung – gemeinsam finden wir den passenden Einstieg, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was wir dir bieten:
- Wir merken uns dein Profil für zukünftige Quereinsteiger-Stellen
 - Du erhältst Einblicke in unsere Arbeitsweise, wenn wir passende Formate anbieten
 - Du bleibst auf unserem Radar – falls sich neue Chancen ergeben, können wir schnell reagieren
 - Du bekommst die Möglichkeit, bei passenden Entwicklungen wieder in den Prozess einzusteigen
 
Was du mitbringst:
- Ehrliches Interesse an Baufinanzierung und am Einstieg in die Branche
 - Bereitschaft, die §34i-Zulassung zeitnah zu erwerben
 - Vertriebliches Talent, Begeisterung für Kund:innen und Abschlüsse
 - Motivation, langfristig in der Finanzberatung erfolgreich zu sein
 
So geht's weiter:
Auch wenn es aktuell nicht passt, möchten wir dein Profil nicht verlieren. Hinterleg deine Unterlagen bei uns, damit wir bei passenden Chancen schnell wieder auf dich zukommen können.
*Was bedeutet der Sachkundenachweis nach §34i GewO?
Der Sachkundenachweis gemäß §34i der Gewerbeordnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, um Baufinanzierungen in Deutschland zu vermitteln. Mit dem Nachweis – z. B. über eine IHK-Prüfung oder passende Ausbildung – wird sichergestellt, dass Sie Kund:innen fachlich fundiert beraten können.